Unsere Menschenrechtsstrategie:
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Menschenrechte stärken!

Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit lauten die Grundwerte der Arbeiterwohlfahrt. Sie gelten für uns über Grenzen hinweg, werden im internationalen Maßstab aber von vielen Akteur*innen immer noch viel zu wenig beachtet. Hier Abhilfe zu schaffen, ist vordringlichste Aufgabe des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Menschenrechte schützen, Armut reduzieren und wachsende Ungleichheiten stoppen sind die Herausforderungen, vor denen wir stehen. Die Umsetzung der Menschenrechte, die Einhaltung gerechter Arbeitsbedingungen, der Schutz des natürlichen Lebensraums und die Abschaffung von Diskriminierung und Gewalt sind Ziele, die sich nur in einem solidarischen Zusammenwirken zwischen dem globalen Süden und dem globalen Norden verwirklichen lassen. Die Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen arbeitet aktiv an der Realisierung dieser Ziele mit.

In unseren Sozialunternehmen arbeiten fast 24.000 Menschen und erwirtschaften gemeinsam einen Umsatz von jährlich rund 1,1 Milliarden Euro. Hierbei sind wir immer häufiger auf internationale, teilweise weltumspannende Lieferketten angewiesen. Mit der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes schaffen wir Transparenz und erweitern den Blick unseres Sozialunternehmens und unserer Belegschaft um eine zusätzliche Dimension.

Als gemeinnütziger Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege verfolgen wir ausdrücklich nicht das Ziel der Profitmaximierung, sind aber gleichzeitig zum wirtschaftlichen Umgang mit Fördermitteln und Kostenerstattungen verpflichtet. Unser Auftrag ist die Versorgung der Gemeinschaft mit qualitativ hochwertigen und finanzierbaren Angeboten der sozialen Daseinsvorsorge. Hierbei berücksichtigen wir das Prinzip der Nachhaltigkeit und als tarifgebundenes Unternehmen selbstverständlich die Interessen der Beschäftigten.

Wir verfolgen in diesem Kontext die Strategie, unsere Wertehaltung, unsere Strukturen und unsere Organisationsabläufe in einem permanenten Prozess zu hinterfragen und zu optimieren und implementieren konkrete Maßnahmen wie z.B.:

  • Information und Sensibilisierung der Mitarbeitenden durch kommunikative Maßnahmen und Maßnahmen der internen Weiterbildung
  • Jährliche Berichterstattung zur Thematik „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz / Menschenrechte“ an den ehrenamtlichen Vorstand
  • Aufnahme der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in die AGB und Beschaffungsrichtlinien
  • Konzentration auf den Einsatz lokaler und regionaler Produkte und Zusammenarbeit mit tarifgebundenen Dienstleistern sowie Definition von diesbezüglichen Prozessen, insbesondere im Bereich Beschaffung/Einkauf
  • Regelmäßige, die Lieferketten thematisierende, Kommunikation mit den Hauptlieferanten z.B. in den Jahresgesprächen mit diesen Unternehmen
  • Bestellung eines „Menschenrechtsbeauftragten“ im Fachbereich Innenrevision & Compliance
  • Implementierung eines Beschwerde- und Meldeverfahrens sowie eines Verfahrens für Optimierungsvorschläge
  • Durchführung von Pilotprojekten zur Schaffung von Klimaneutralität (z.B. „Klimafreundliche Pflege“, Lebensmittelreste vermeiden „Zu gut für die Tonne“ etc.) sowie aktive Kommunikation der Ziele dieser Projekte mit unseren „Kundinnen und Kunden“
  • Initiierung von und Beteiligung an gesellschaftspolitischen Initiativen, die die Umsetzung der Menschenrechte fördern und propagieren
  • Unterstützung und aktive Zusammenarbeit mit der Entwicklungshilfeorganisation AWO-International
  • Unterzeichnung der Charta der Vielfalt für unser Unternehmen und unseren Verband
  • Schwerpunktmäßige Befassung unserer „Vielfaltsbeauftragten“ auch mit den Themen Nachhaltigkeit und Menschenrechte.