10.03.2023
Liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher,
seit dem 1. März 2023 sind die Maßnahmen der Corona-Schutzverordnung weitgehend aufgehoben. Die einzige Regelung betrifft Sie, liebe Besucherinnen und Besucher. Sie sind nach wie vor verpflichtet, in unseren Einrichtungen eine Maske zu tragen – allerdings nur in einer Übergangszeit bis zum 7. April 2023. Dann endet die Maskenpflicht.
Wir setzen darauf, dass Sie alle auch weiterhin verantwortungsbewusst und achtsam mit Corona und anderen Infektionen umgehen.